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   AG Mainz, 13.09.1993 - 302 Js 14.658/91 - 20 Ls   

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https://dejure.org/1993,9005
AG Mainz, 13.09.1993 - 302 Js 14.658/91 - 20 Ls (https://dejure.org/1993,9005)
AG Mainz, Entscheidung vom 13.09.1993 - 302 Js 14.658/91 - 20 Ls (https://dejure.org/1993,9005)
AG Mainz, Entscheidung vom 13. September 1993 - 302 Js 14.658/91 - 20 Ls (https://dejure.org/1993,9005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestandes der üblen Nachrede gemäß § 186 Strafgesetzbuch (StGB) durch die Behauptung unwahrer Tatsachen; Einhaltung der pressemäßigen Sorgfaltspflichten; Umfang der journalistischen Pflicht zur Aufklärung eines Sachverhaltes unter Bezugnahme der Reichweite ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 347
  • ZUM 1994, 653
  • afp 1993, 784
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Der Vorwurf erfüllt zudem objektiv den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB (vgl. BayObLG NJW 2001, B.v. 18.1.2001, S. 1511, 1512 für den Vorwurf des Prozessbetruges; AG Mainz, Urt.v. 13.9.1993, NStZ 1995, S. 347, 348 für den Vorwurf der Steuerhinterziehung) sowie der Beleidigung gemäß § 185 StGB (vgl. BayObLG NJW 2001, B.v. 18.1.2001, S. 1511, 1512).

    Selbst im Hinblick auf journalistische Sorgfaltspflichten ist anerkannt, dass leichtfertig handelt, wer den Vorwurf einer Straftat erhebt und seine Information lediglich durch ein Fernschreiben erhalten hat, ohne nähere Nachprüfungen vorzunehmen (vgl. AG Mainz, Urt.v. 13.9.1993, NStZ 1995, S. 347, 348).

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